Bildungspolitik 2.0

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Früherziehung – Modell

(Diskussion)

Neue Lösungen suchen

  1. Karriere und Kinder funktioniert.
  2. Familienzentren
  3. NRW setzt besonders auf Familienzentren
    1. „Kindertageseinrichtungen zum Bildungs- und Erfahrungsort für Kinder und ihre Eltern weiterentwickelt und damit auch Eltern in ihrer Erziehungskompetenz

gestärkt werden,“

    1. In den Familienzentren wird auch Bildung für die Eltern angeboten.
  1. Mehrgenerationenhäuser als Tagestreffpunkt
  2. längeres Elterngeld / Aufstockung Kindergeld
  3. finanzielle Würdigung des erziehenden Elternteils
  4. steuerliche Entlastung des arbeitenden Elternteils
  5. eine Förderung des sog. Home-Offices (inklusive Schulungen, wie man Arbeit und Familie effektiv zu Hause vereint)
  6. Einführung einer Teilzeit-Quote für Unternehmen
  7. Elternzusammenschlüsse (http://www.rockzipfel-leipzig.de/eltern-kind-buero)

ausgebaut werden.

  1. nachbarschaftliche, gegenseitige Betreuung gefördert werden (auch finanziell)
  2. Tagesmütter zeichnen sich durch eine hohe Nähe an die jeweilige Familie aus. Zusätzlich bieten sie ein natürliches familiäres Umfeld.

Tagesmütter verdienen aktuell jedoch einen Hungerlohn und stehen hier unter zusätzlichem Stress.

  1. Ein weiterer Punkt ist die Förderung des HomeOffices. Hier könnte der Staat sogar sparen und gleichzeitig die Verwaltung dezentralisieren. Z.B. eine Arbeitsamtmitarbeiterin könnte zu Hause ihren Computer nehmen (vielleicht sogar den Privatcomputer) sich in das Arbeitsamt einloggen und dann die Arbeitslosen in ihrer Umgebung vermitteln. Sie könnte ihre Termine flexibel gestalten und müsste nicht einen nach dem anderen abarbeiten. Sie wäre nicht mehr länger isoliert von der Gemeinschaft. Der Staat spart sich Miete. Die Transportinfrastruktur wäre entlastet (trägt auch zum Umweltschutz bei), da ja nicht nur die Vermittlerin sondern auch der Vermittelte einen kürzeren Weg hätten.

Zusätzlich könnten viel mehr Leute eingestellt werden, da man das Elternteil nur pro Termin bezahlen müsste (und das wäre ihm Recht, da er ja auch Zeit für das Kind haben will). Die Einnahmen wären für die einzelne Familie zwar geringer, aber dafür würde Lebensqualität gewonnen.

Beurteilung neuer Konzepte

Zur Beurteilung der Konzepte sollten folgende Maßstäbe dienen:

  1. Werden jungen Mütter/Väter voneinander isoliert.
  2. Wird über den Punkt „soziale Isolation“ Druck auf sie ausgeübt, wieder in die Arbeit zurückzukehren.
  3. Integriert die Lösung – also schafft sie eine Gemeinschaft zwischen
    1. Eltern und anderen Eltern
    2. Eltern und Pädagogen
    3. Eltern und Arbeit
    4. Eltern und Kindern

Mehr Familie wagen vs. Mehr Staat wagen

Aktuell scheint alles steuerliche Frühbetreuungsbudget dem Kindergarten und anderen Möglichkeiten der Fremdbetreuung geopfert zu werden (Geld, das auch Familien über die Steuern bezahlen müssen und dann fehlt). Dieser politische Konsens muss hinterfragt werden, so dass Eltern und Familien wieder einen höheren Stellenwert in der Gesellschaft genießen.

Besonders auf regionaler Ebene geschieht hier aktuell ein Umdenken, wie besonders der Fall NRW zeigt. Diese Konzepte gehören entwickelt und ermöglicht.

Januar 20, 2010 Posted by | Früherziehung, Umsetzungsmodell | | Hinterlasse einen Kommentar

Bildungskomittee

Ein dezentrales  sich selbst berufendes (intiatives) Gremium von  Eltern, Schülern, Schulträgern, Lehrern, Universitäten – regionale Bildungskommission genannt – gebildet.

-Dieses sollte auch über Online-Beteiligungsmöglichkeiten zugänglich sein.

-Auf kommunaler Ebene, die die Sprengel übergreift (z.B. eine ganze Stadt). Damit auch Sprengelpolitik (ob Auflösung oder nicht) möglich ist, und sich die Politik auf regionalen Bedürfnissen stützen kann.

Januar 20, 2010 Posted by | Politische Stellschraube, Umsetzungsmodell, Vorschlag | Hinterlasse einen Kommentar

Bildungsträger Modell

Besonders das Beispiel PHORMS Bayern (dort sind sie ein gemeinnütziger Verein (oder gGmbH ), der Dienstleistungen zum „Sonderpreis“ bei der PHORMS AG kauft) zeigt, dass dieses Modell hier PHORMS bevorzugen würde, während auf der anderen Seite eine Eltern-Initiative in diesem Modell schlecht wegkommen könnte, wenn sie sich z.B. im Montessori-Verband unterordnet.

Vielleicht ist das hier ein alternativer Denkansatz:
1.) Man spaltet die Schulträger in 3 Kategorien auf:
a.) Privatschulen – diese können selbst entscheiden, wen sie annehmen wollen und wen nicht (sie sind also Privat= von der Öffentlichkeit abgetrennt)
b.) Staatsschulen – diese haben den Staat weiterhin als Träger und nehmen alle an
c.) Bürgerschulen – diese sind denselben Annahmekriterien und Bedingungen wie die Staatsschulen unterworfen, haben aber freie Träger (sie sind also allen zugänglich zu machen (kein erhöhtes Schulentgelt, usw.) )

Wenn an einem Ort Privatschulen den Bildungsauftrag gefährden (Verdrängung,…), so können diese in den Status Bürgerschulen gezwungen werden. Im Extremfall aber in Staatsschulen umfirmiert werden. Dieses würde besonders Schulträger abschrecken, die primär um das Wohl der Investoren besorgt sind.

2.) Man spaltet das Schulgeld in 2 Kategorien auf
a.) gemeinschaftlich-integrative Komponente (z.B. 200 €)
b.) Bildungskomponente (z.B. 300 €)

Die Bildungskomponente bekommen alle Schulen pro Schüler. Die andere Komponente gibt es nur für Staats- und Bürgerschulen (also nicht die, die von der Öffentlichkeit abgetrennt wirken).

Januar 20, 2010 Posted by | Bildungsträger, Umsetzungsmodell | Hinterlasse einen Kommentar

Homeschooling / Unschooling

Beim Homeschooling werden die Eltern in die Lage versetzt ihren Kindern die Bildung zukommen zu lassen (analog zur staatlichen Schule). Beim Unschooling unterstützen Eltern ihre Kinder in ihren Interessen, werden aber schon bald von ihren Kindern übertroffen und sind nur noch beratend tätig – oder helfen Ressourcen (z.B. Lehrer) zu finden (analog zu reformpädagogischen Schulen).

Homeschooling

Homeschooling verbessert akademische Leistungen, verringert Auswirkung sozio-ökonomischer Faktoren

Soziale Kompetenz

Zusammenfassung mehrerer Studien über Sozialkompetenzen:

  1. Mehr Selbstbewusstsein als Schulbesucher (n=224)
  2. Unabhängiger vom Druck durch Gleichaltrige (Gruppendruck) (n unbekannt)
  3. Homeschooler sind nicht sozial isoliert. Durchschnittlich 5.2 Aktivitäten außer Haus. 98% mindestens 2 Aktivitäten außer Haus. (n=5402)
  4. Nicht sozial isoliert oder entwöhnt (n=?)
  5. HomeSchooler zeigen Führungsqualitäten, Politische Aktivität 88% (n=212); HomeSchooler füllen im Campus Leben die meisten Führungspositionen aus (n=180 davon 60 von staatlichen Schulen; 60 Privatschulen; 60 Homeschooler)
  6. HomeSchoolers sind sozialer und reifer als ihre Gegenstücke in öffentlichen Schulen. (Test nach Vineland Adaptive Behavior Scales – social maturity) HomeSchoolers befinden sich im 84 Perzentilrang, Staatliche Schulbesucher im 27er Perzentilrang – Zusammenfassung des Studienautors: "Home-Educators streben danach ihre Kinder vertikal zu sozialisieren; hin zu Verantwortung, Hilfsbereitschaft und Erwachsensein – mit einem Blick für die Ewigkeit" (n=33; 20 HomeSchooler, 13 demographisch vergleichbare Staatsschüler)
  7. HomeSchooler hinken in der sozialen Entwicklung nicht hinterher. Keine soziale Disparität. HomeSchooler zeigen weniger Verhaltensauffälligkeiten. Zusammenfassung des Studienautors: "Die Ergebnisse scheinen zu zeigen, dass die soziale Entwicklung eines Kindes mehr vom Kontakt mit Erwachsenen abhängt und weniger vom Kontakt mit anderen Kindern, als man bisher dachte" (n=140; 70 HS; 70 SS)
  8. HomeSchooler werden Erwachsene die soziale Normen erreichen oder darüber hinaus gehen. 2/3 waren verheiratet; keiner Arbeitslos oder Sozialhilfeempfänger; 3/4 empfanden HomeSchooling als hilfreich um mit Menschen verschiedener gesellschaftlicher Schichten zu interagieren (n=53)

Online-Unterricht bringt bessere Leistungserfolge als der herkömmliche Unterricht im Klassenzimmer. Zu diesem Schluss kommt eine Langzeit-Untersuchung von SRI International for the Department of Education, die das Thema Online-Bildung in einem 93-seitigen Bericht unter die Lupe genommen hat. […] Den Hauptvorteil im Online-Lernen sehen Experten darin, dass die Inhalte und die Lernmethoden gezielter und individueller auf die einzelnen Schüler und Studenten zugeschnitten werden können als das im Verband des Klassenzimmers möglich ist. Das sogenannte "Learning by doing" werde dadurch gefördert, was auch seitens der Schüler guten Anklang finde. Außerdem haben sich die Online-Lehrmethoden in den vergangenen Jahren mit dem Aufkommen von webbasierten Videos, Instant Messaging und diversen Kollaborations-Tools deutlich verbessert. (pte/cvi)

Zusammenfassung einer Studie in UK – University of LondonThomas and Pattison acknowledge that critics will say home-educated children are likely to pick up information peppered with misunderstandings or inaccuracies, and parents may unwittingly pass on their own misconceptions. "Yet the lack of information quality-control does not appear to lead to muddled, confused children," they say. (Zusammenfassung: Eine fehlende Qualitätskontrolle von Lerninhalten (Fehler, falsches Verständnis, Ungenauigkeit) scheint nicht zu verwirrten Kindern zu führen)

"In some ways, it may be an advantage because, rather than presenting knowledge in neat packages, the informal curriculum forces learners to become actively engaged with their information – to work with it, move it around, juggle ideas and resolve contradictions… It is not a static thing contained in a series of educational folders. It is alive and dynamic." (Zusammenfassung: didaktische unaufbereiteter Stoff führt zu dynamischem und lebendigem Lernen.) […] Contrary to expectations, the home-educated children had no difficulty entering formal education, the authors found. The informal curriculum is "as good a preparation as any" for college, university or academic correspondence courses, they say. "The young people had the personal skills to make the transition with apparent ease." (Zusammenfassung: Entgegen den Erwartungen haben HomeSchooler keine Schwierigkeiten in die formale Bildung überzuwechseln. Das informelle Curriculum ist genauso gut, wie alle anderen auf das College, Universität oder akademische Kurse vor. Die jungen Menschen hatten die persönlichen Fähigkeiten diesen Übergang mit offensichtlicher Leichtigkeit zu bewältigen)

  1. Sozialkompetenz wird erstens in der Familie gelernt, nicht in der Schule. Ein Kind, das im Alter von drei Jahren in den Kindergarten geht, hat schon etwas an Sozialverhalten gelernt. Wenn Kinder in der Schule schlechtes Verhalten zeigen, wird der Familie meistens dafür die Schuld gegeben. In der Famile werden die zentralen Basiskompetenzen für den Umgang mit der Welt un dem eigenen Selbst erworben (Grünert S.78). Dabei werden die Kriterien für einen Schulunterricht, der der Förderung sozialer Kompetenz dient, in Deutschland nur von wenigen Schulen erfüllt (Hurrelman, S210). In seinem Buch "Homeschooling in Deutschland", wofür er die Dissertationspreis der Deutschen Gesellschaft für Soziologie gewann, sagt Thomas Spiegler: "Für die …Annahme, dass Schulbesuch Vorausseztung sei für eine erfolgreiche Vermittlung sozialer und staatsbürgerlicher Kompetenz, lassen sich sowohl durch Studien im Bereich Home Education als auch durch Forschungen zur schulischen Sozialisation nur schwer empirische Belege finden."

Der Psychologie Henk Blok hat im Auftrag der niederländischen Regierung alle weltweit greifbaren Studien über Homeschooling durchleuchtet. In einer Art Metastudie versuchte er zu erforschen, welche Art zu lernen effektiver ist: Homeschooling oder das Lernen in der Schule? Er stellte fest, dass die soziale Entwicklung der Homeschooler sich kaum von die der Schüler abwichen.

Homeschooler leben nicht isoliert. (Es sei denn, sie leben von anderen Leuten sehr abgelegt, was komischerweise oft von Homeschoolgegnern als einziger mögliche Grund für Homeschooling genannt wird). Sie sind Teil der Gesellschaft, Mitglieder in Vereinen und haben Freunde aus ihre Aktivitäten und aus der Nachbarschaft. Sie treffen sich auch oft mit anderen Homeschoolfamilien, wo dieses möglich ist. Wenn Schule die einzige Quelle für Sozialkompetenz wäre, dann muss ich sagen, dass die Menschheit sozial sehr inkompetent gewesen sein müsste, bis vor ein paar Hu
ndert Jahren die Schulpflicht eingeführt wurde.

"Rücksicht auf andere", "Kritik einstecken" lernt man nicht nur in der Schule und es ist klar, dass viele, die in der Schule sind, sie gar nicht lernen, sonst würde es kaum Mobbingstatistiken geben. Sind dann alle sensible und rücksichtslosen Personen in Deutschland ehemalige Homeschooler? Wenn man eine Gruppe Kinder bei einem Homeschool-Treffen betrachtet, wird es klar, daß sie überwiegend Rücksichtsvoll sind. Larry Shyers stellte in einer Studie fest, dass Homeschoolkinder weniger Problemverhalten als Schulkinder zeigten während sie mit anderen Kindern spielten. Quelle

Angst vor Religion

Aussage: Erfahrungen aus den USA zeigen, dass die meisten Nutzer religiöse Fundamentalisten sind, die hiermit verhindern wollen, dass die Kinder kritische Stimmen zu ihrem Weltbild kennenlernen.

Antwort: In einer Befragung durch der NCES in den USA in 2006 gaben 36% der Befragten religiöse Gründe für ihre Homeschooling (wobei das nicht unbedingt bedeutet, dass sie ihre Kinder abschotten wollen sondern könnte auch sein, dass sie gegen das streng säkularen US Schulsystem sind). Noch ist 36% keine Mehrheit. Man muss auch dazu überlegen, dass 25% des US Publikums (von denen 87% aus dem staatlichen Schulsystem kamen) glaubt, die Welt sei von Gott innerhalb von 7 Tagen geschafft wurde. http://www.gallup.com/poll/114544/darwin-birthday-believe-evolution.aspx

Schule wichtig für Prüfungen

Aussage: Für Prüfungen müssten die Kinder dann doch wieder in normale Schulen (was die Angst vor den Prüfungen nur verstärkt) oder es müsste wie wild kontrolliert werden, ob der Privatlehrer überhaupt richtig prüft.

Antwort: In Österreich werden die Kinder (mindestens im Grundschulalter) einmal im Jahr in Schulen kontrolliert. Wenn sie durchfallen, müssen sie das nächste Jahr die Regelschule besuchen. Warum wäre das nicht in Deutschland möglich? Wenn man ungefähr €5 – 6000 pro Schulkind ausgibt, kann dieses stattdessen verwendet werden, um solche Kontrollen durchzuführen. Es gibt auch staatlich anerkannte Fernschulen, die für Kinder im Ausland und einige (ein winziger Zahl) Schulpflichtbefreiten in Deutschland prima funktionieren. Warum sollen sie auch nicht von Homeschoolern in Deutschland benutzt werden, wie in anderen EU Ländern gang und gäbe ist.

Homeschooling fördert Elitenbildung

Aussage: Das bezweifle ich, da eine solche Bildung bei unterdurchschnittlichen Einkommen gar nicht finanzierbar wäre.

Antwort: Bibliotheken und Internet (die von Homeschoolfamilien meistbenutzten Resourcen) sind nicht sehr teuer. http://wiki.answers.com/Q/How_much_does_homeschooling_costDer größte Kostenaufwand für Homeschooler liegt meistens darin, dass ein Elternteil nicht berufstätig ist, oder beide Eltern arbeiten Teilzeit. Oft deswegen haben Homeschoolfamilien geringere Einkommen.

HomeSchooler erleiden einen Kulturschock

Aussage: Und dieser Kulturschock wird umso größer, wenn schon überhaupt "mit anderen zusammen lernen" (und damit auch "auf andere Rücksicht nehmen") eine völlig neue Erfahrung ist.

Antwort: Hier machen einige HomeSchooler das Experiment sich für eine Zeit in die Staatschule zu setzen:

  1. Links die sich damit beschäftigen, wie der Übergang in die Schule gemacht wird
  2. Ein Unschooler geht für ein Jahr in die Schule
  3. Studie über die Transition von HomeSchooler zu Public Schools(ab Seite 84)

Unschooling

Unschooling ist die reformpädagogische Variante von Homeschooling. Während Homeschooling auf die individuelle Förderung des Kindes nach den Lehrplänen geht, ist Unschooling die individuelle Förderung nach den Interessen des Kindes.

Durch die Vertiefung in Interessensgebiete werden dadurch die Metakognitiven Fähigkeiten gebildet, die der Mensch später für die leichte Erarbeitung neuer Interessengebiete benötigt.

Durch den Fokus auf die Fragen des Kindes wird ein optimaler Lernerfolg erzielt, da die Motivation rein intrinsisch ist.

Entgegen der Befürchtung die "Allgemeinbildung" würde dabei nicht stark genug gefördert, oder nur infantile Interessen (Playmobil und Playstation) ausgebaut, hat es sich gezeigt, dass Kinder sehr wohl in der Lage sind die gesamte Umwelt zu konstruieren und sich in viele Richtungen zu interessieren.

Paradebeispiel ist André Stern (…und ich war nie in der Schule. München, Zabert Sandmann Verlag, 2009. ISBN 978-3-89883-228-1)

Deschooling/Entschulung

Die Kritik der Deschooler an den Schulen geht weiter.

Hauptkritikpunkte laut Wikipedia:

   * Mehr Schulen bedeuteten nicht unbedingt mehr Bildung.
   * Schule verhindere Lernen statt es zu fördern. Schulen seien weltfremd und machten die Welt nicht erfahrbar. Sie nehmen den Unterprivilegierten die Möglichkeit zur Kontrolle, ihr eigenes Lernen zu gestalten.
   * Schulen verfehlten, das zu lehren was sie vorgeben zu lehren.
   * Die Fehler der Schule würden individualisiert und damit personalisiert; dabei liege der Fehler im Schulsystem.
   * Wenn die Schule versagt, vergrößere sie sich.
   * Schule sei eine moderne Idee. In ihrer heutigen Form existiere sie seit Napoleon/Preußen. Vielleicht sei die Schule nur eine Erscheinung in der Geschichte und verschwinde wieder in der Zukunft, wenn die Bedingungen sich verändern.
   * Die Schule sei ein politischer Akteur. Die Schule werde explizit vom geschriebenen Lehrplan und implizit vom "heimlichen Lehrplan" ("hidden curriculum") dazu benutzt, um politisch zu erziehen – jeweils im Sinne dessen, der gerade die Macht im Staate hat: zum Beispiel Nazi-Deutschland. Außerdem würden die Eliten dazu erzogen zu "führen", während die Mehrheit dazu erzogen werde, geführt zu werden.
   * Die Schule als Lehrer für die Ökonomie. Die große Leistung im 19. Jahrhundert sei es gewesen, die Menschen darauf vorzubereiten, die Leiden der harten, sich ständig wiederholenden Arbeit bis an ihr Lebensende zu ertragen. Die Schule erziehe zu: Pünktlichkeit, Gehorsam, Fleiß, ... (siehe: Protestantische Ethik)
   * Die konservativen Lehrer.
   * Die Kindheit – eine neue Kreation.
   * "Schulalter" – ein verrücktes Konzept.
   * Schule als Institution. Paul Goodman und Ivan Illich haben Schulen, Gefängnisse, Hospitäler, Psychiatrien, Kasernen und die Kirche verglichen. Jede dieser Institutionen habe einen Aufseher, Vermittler und die Teilnahme sei Pflicht. Es bestehe in jeder Institution ein Unterschied zwischen dem was sie offiziell zu tun vorgeben und dem was die Mitarbeiter täglich verrichten.
   Was bringe die Schule in eine solch angreifbare Position? Schule wähle aus. Schulzeugnisse werden behandelt wie das Sakrament. Die Schule biete ein Leben nach der Schule an – aber abhängig von der "Güte" des Abschlusszeugnisses. Aber selbst ein Abschluss führe heute zur "Akademikerarbeitslosigkeit". Die Versprechen der Schule seien falsch. - Siehe dazu auch den von Erving Goffmann geprägten Begriff totale Institution.
   * Lehren und Lernen. Es sei eine Illusion zu glauben, dass das Gelernte ein Resultat von lernen in der Schule ist. James Herdton schreibt: "Niemand lernt etwas in der Schule, aber Mittelklassekinder lernen genügend woanders und geben dann vor, dass die Schule ihnen etwas beigebracht hat."
   * Schule lehre vor allem den "heimlichen Lehrplan" ("hidden curriculum").
   Schule gebe vor zu lehren, wie man lernt, wie man mit Menschen umgeht – Toleranz, ... Aber nach Ivan Illich lehre Schule hauptsächlich das "hidden curriculum". Hilbert Meyer versteht unter "hidden curriculum": Es geht "um die Einübung in hierarchisches Denken, in Leistungskonkurrenz und Normkonformität." (Bd. I, S. 65) Ivan Illich vergleicht in diesem Zusammenhang das heutige Schulsystem mit dem chinesischen Beamtenprüfungssystem. Dieses war über Jahrhunderte stabil. Hier wird Wissen als Tauschwert begriffen und nicht für eine Teilnahme der Individuen in seiner Kultur – Wissen als Gebrauchswert. (Vgl. II, S. 4)
   * Zertifikate als Pass und Kreditkarte.
   * Schule und Gleichheit: Die Elite und die Armen. Weltweit habe die Schule bzw. die Schulbildung es nicht geschafft, die großen Ungleichheiten aufzuheben.

Beispiele für Online-Kurse

Expertvillage http://www.youtube.com/watch?v=bIFSc66t0u4&feature=related

oder Geschichte (die Einführung ist ungefähr ab 10/11 Jahren): http://www.youtube.com/watch?v=SNw2dDkwrMk&feature=channel

man sieht schnell die Vorteile (die Kurse von dem Wissensanbieter sind ab 4/5 Jahren).

Januar 5, 2010 Posted by | Uncategorized | Hinterlasse einen Kommentar

Bildungspflicht statt Schulpflicht

 

Aktuelle Praxis

Freiheit durch Zwang

Von der aktuellen Regierungslandschaft werden Eltern zwar dauernd zur Erziehung ihrer Kinder aufgefordert, eine komplette Übernahme der Verantwortung wird aber sogar durch extreme Maßnahmen bestraft, wie:

1.) Zwangspsychiatrisierung gesunder Kinder

2.) Erzwingungshaft der Eltern

3.) wirtschaftlicher Ruin der Familien (hohe Bußgelder in geringen zeitlichen Abständen, Kontenpfändung bei Selbständigen und Freiberuflern)

Mit Erziehung ist gemeint, die Kinder in die Schule bringen. Notfalls mit Gewalt und unter Zufügung von Schmerzen.

[2]

Die Devise der aktuellen Regierung lautet: Freiheit (zur Schule zu gehen) durch Zwang (mit allen Mitteln).

Einschränkung von Grundrechten, Schulzwang, Landesgesetzen

Bayern BayEUG

Artikel 118 Schulzwang

(1) 1 Nimmt eine Schulpflichtige oder ein Schulpflichtiger ohne berechtigten Grund am Unterricht oder an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen (Art. 56 Abs. 4 Satz 2) nicht teil, so kann die Schule bei der Kreisverwaltungsbehörde die Durchführung des Schulzwangs beantragen. 2 Die Kreisverwaltungsbehörde kann durch ihre Beauftragten die Schulpflichtige oder den Schulpflichtigen der Schule zwangsweise zuführen. 3 Eine Vorladung der oder des Schulpflichtigen ist nicht erforderlich.

(2) Zur Durchführung des Schulzwangs dürfen die Beauftragten der Kreisverwaltungsbehörde Wohnungen, Geschäftsräume und befriedetes Besitztum betreten und unmittelbaren Zwang ausüben.

(usw.)

Artikel 120 Einschränkung von Grundrechten

Auf Grund dieses Gesetzes können im Vollzug der Bestimmungen über die Schulpflicht die Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person und Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt werden (Art. 102 Abs. 1 ,Art. 106 Abs. 3 der Verfassung,Art. 2 Abs. 2 , Art. 13 Abs. 1 des Grundgesetzes).

Hessen

§ 68 Schulzwang

Wer seiner Schulpflicht nicht nachkommt, kann der Schule zwangsweise zugeführt werden, wenn andere pädagogische Mittel, insbesondere persönliche Beratung, Hinweise an die Eltern, die Kinder- und Jugendhilfe, den Ausbildenden und den Arbeitgeber oder gemeinsame Gespräche der Beteiligten erfolglos geblieben sind. Die Entscheidung über die zwangsweise Zuführung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter im Einvernehmen mit dem Staatlichen Schulamt. Bei der Zuführung kann die Hilfe der für den Wohnsitz, für den gewöhnlichen Aufenthalt oder für den Beschäftigungsort der oder des Schulpflichtigen örtlich zuständigen Verwaltungsbehörde (Gemeindevorstand) in Anspruch genommen werden.

(andere Landesbestimmungen ähnlich)

Vom Schulzwang zur Kindeswohlgefährdung

Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.

… 2. Gebote, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen,

Hier noch eine Erklärung: http://www.bmj.bund.de/files/-/2317/RegE_Gef%C3%A4hrdung%20Kindeswohl S.13: "Nach Nummer 2 soll das Familiengericht ausdrücklich das Gebot aussprechen können, für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen. Weiter werden ausdrücklich Rechtsfolgen aus dem Gewaltschutzgesetz übernommen."

weiter unten: "Die nach § 1666 BGB angeordneten Ge- und Verbote sind mit den Zwangsmitteln des § 33 FGG durchsetzbar. Das Nichtbefolgen der Ge- bzw. Verbote wird aber in der Regel auch Anlass zur Prüfung weiterer Interventionsmöglichkeiten nach § 1666 BGB sein. Soweit erforderlich entzieht das Familiengericht die elterliche Sorge vollständig oder teilweise und bestellt für das Kind einen Vormund oder Pfleger. Das Gericht kann die elterliche Sorge weiterhin unmittelbar als erste Maßnahme entziehen, wenn anzunehmen ist, dass weniger eingriffsintensive Maßnahmen zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung nicht ausreichen."

Internationale Lage

Länder, in denen Homschooling erlaubt ist: USA, Kanada, Bulgarien, Tscheslowakei, Rumänien, England, Irland, Österreich, Frankreich (1), Spanien, Italien, Schweden, Japan, Belgien, Finnland, Australien, Griechenland, Ungarn, Dänemark, Russland (2) (die haben die Wende vollzogen, wir haben die CDU), Ägypten, (welche noch, ich glaube in China ist es verboten – also unsere Politiker lernen also schon länger von China 🙂 )

1.) L’instruction obligatoire, désormais appelée « obligation scolaire », est fixée dans le 1^er livre du Code de l’éducation <http://fr.wikipedia.org/wiki/Code_de_l%27%C3%A9ducation> (art. L131 et suivants). L’article L. 131-2 stipule ainsi :

  « L'instruction obligatoire peut être donnée soit dans les
  établissements ou écoles publics ou privés, soit dans les familles
  par les parents, ou l'un d'entre eux, ou toute personne de leur
  choix^[3]
  <http://fr.wikipedia.org/wiki/Instruction_obligatoire#cite_note-2> . »

2.) http://familyeducation.ru/ (Wer kann gut russisch?)

Vernor Munoz, Menschenrechtsbeauftragter der UN

Quelle: http://daccessdds.un.org/doc/UNDOC/GEN/G07/117/59/PDF/G0711759.pdf?OpenElement Übersetzung: http://www.gew.de/Binaries/Binary29288/Arbeits%FCbersetzung_M%E4rz07.pdf

Peinliche Äußerungen, die nicht mehr den Ton der zivilisierten Auseinandersetzung treffen (seitens CDU-Kultusministern) : http://www.spiegel.de/schulspiegel/0,1518,469540,00.html

Hier nun Bericht (im Original und abweichende Übersetzung)

Vernor Munoz kritisiert die "exklusive Schulanwesenheitspflicht" (education is understood exclusively to mean school attendance) und spricht sich aus besonder Fernlernen und Homeschooling nicht mehr zu verbieten und zu entwickeln.

  "According to reports received, it is possible that, in some Länder,
  education is understood exclusively to mean school attendance. Even
  though the Special Rapporteur is a strong advocate of public, free
  and compulsory education, it should be noted that education may not
  be reduced to mere school attendance and that educational processes
  should be strengthened to ensure that they always and primarily
  serve the best interests of the child. Distance learning methods and
  home schooling represent valid options which could be developed in
  certain circumstances, bearing in mind that parents have the right
  to choose the appropriate type of education for their children, as
  stipulated in article 13 of the International Covenant on Economic,
  Social and Cultural Rights. The promotion and development of a
  system of public, government-funded education should not entail the
  suppression of forms of education that do not require attendance at
  a school. In this context, the Special Rapporteur received
  complaints about threats to withdraw the parental rights of parents
  who chose home-schooling methods for their children."

Die Übersetzung wurde von der GEW modifiziert und an der entscheidenden Stelle verzerrt. Man muss sich fragen, ob diese Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft im Interesse der Erziehung und Wissenschaft arbeitet, wenn sie es für nötig hält Übersetzungen zu fälschen.

  "62. Nach den vorliegenden Informationen könnte es sein, dass in
  manchen Bundesländern Bildung ausschließlich als "Schulbesuch"
  verstanden wird. Auch wenn der Sonderberichterstatter ein Verfechter
  der unentgeltlichen und obligatorischen öffentlichen Schule ist,
  muss daran erinnert werden, dass Bildung nicht auf "school
  attendance" reduziert werden kann und stets auf das Wohl des Kindes
  ausgerichtet sein muss. Alternativen wie Fernunterricht und
  "homeschooling" sind mögliche Optionen, die unter gewissen
  Umständen, *die außergewöhnlich sein müssen*, in Betracht kommen
  können, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass nach Artikel 13
  des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und
  kulturelle Rechte Eltern das Recht zukommt, die angemessene Bildung
  für ihre Kinder zu bestimmen. Die Förderung und Stärkung des
  öffentlichen und staatlich finanzierten Bildungssystems darf nicht
  dazu führen, Modelle ohne physische Präsenz im Schulgebäude
  anzuprangern. In diesem Sinne wurden dem Sonderberichterstatter
  Klagen über Drohungen mit dem Entzug des elterlichen Sorgerechts zur
  Kenntnis gebracht, weil Kinder in "homeschooling"-Modellen
  unterrichtet werden."
  *Im Original kommt der Einschub "...die außergewöhnlich sein
  müssen..." nicht vor.*
  "93. It is also recommended:
  (g) That the necessary measures should be adopted to ensure that the
  home schooling system is properly supervised by the State, thereby
  upholding the right of parents to employ this form of education when
  necessary and appropriate, bearing in mind the best interests of the
  child;"

Übersetzung

  "107. Es sollen alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, damit
  das so genannte "homeschooling" vom Staat ordnungsgemäß überwacht
  und das Recht der Väter und Mütter gewährleistet wird, diese
  Schulform unter Berücksichtigung des Wohles des Kindes
  weiterzuentwickeln, wenn dies notwendig oder angemessen erscheint."

Rechtsgutachten

Homeschooling/Unschooling sind nach einem Rechtsgutachten rechtlich abgesichert.

Allgemeine nicht absolute Schulpflicht von Professor Dr. Franz Reimer (Gießen) (Text leider nicht mehr frei verfügbar, aber ich habe noch eine Kopie aus der Zeit, wo er verfügbar war). Zuerst analysiert er die Vorurteile, die aus den Anfängen des Homeschoolings in den USA vor 40 Jahren stammen – Fundamentalisten, usw. und die hier von den Medien betont verarbeitet werden:

Er fasst zusammen:

Thurn, Reimer: Homeschooling als Option? NVwZ 2008 Heft 7 722

Die landesrechtliche Anordnung einer allgemeinen Schulpflicht ist grundgesetzkonform; die Verfestigung zu einer praktisch ausnahmslos geltenden Schulpflicht verstößt gegen das Grundgesetz. Der in der Schulpflicht stets schlummernde extensive und intensive Grundrechtseingriff (der sich aktualisiert, wo Kind und/oder Erziehungsberechtigte die Beschulung ablehnen) bedarf im Einzelfall einer sorgfältigen und ergebnisoffenen Verhältnismäßigkeitsprüfung am Maßstab von staatlichem Wächteramt oder verfassungsimmanenten Grenzen des Art. 6 II GG. Dabei verbietet sich der häufig praktizierte Schluss vom homeschooling auf eine Gefährdung des Kindeswohls. Unzureichend gerät meist auch die Berufung auf den staatlichen Erziehungsauftrag, denn Schule kann (zumal angesichts ihrer Leistungsgrenzen62) nicht als alleinseligmachender Weg zur Vermittlung sozialer Kompetenz betrachtet werden. Aus diesen Koordinaten ergibt sich ein Verständnis der Schulpflicht, das europäischer Normallage63 und internationalen Erwartungen64 eher entspricht als die bisherige Praxis in Deutschland.

Seine Abschließende Empfehlung ist: IV. Gestaltungsbedarf Schulbehörden und Gerichte gehen den bequemen Weg, indem sie teils durch Wegsehen, teils durch Duldung, teils durch Anwendung von Schulzwang (unter Heranziehung textbausteinartig pauschaler Begründungen) der Frage ausweichen, wie der Grundrechtsschutz im sensiblen Dreieck von Kind, Eltern und Staat verwirklicht und praktische Konkordanz hergestellt werden kann. Der häufig gewählte Weg der Zwangsintegration durch absolut verstandene Schulpflicht (an häufig lustlos geführten Schulen) ist verfassungswidrig und hat sich als wenig erfolgreich erwiesen71. Die Anerkennung des Rechts auf familiäre Beschulung – als einer exit-Option – ist verfassungsrechtlich geboten. Sie könnte auch die Qualität der Schulen heben, die Abwanderung in den rechts- und kontrollfreien Raum und zumal die tatsächliche Auswanderung entbehrlich machen. Gleichzeitig sollte familiäre Beschulung behutsam material und prozedural kanalisiert werden. Hierfür kann die österreichische Regelung als Modell dienen. Sie erlaubt die Erfüllung der Schulpflicht durch häuslichen Unterricht, wenn dieser dem Unterricht an Pflichtschulen gleichwertig ist; dies wird durch eine Anzeigepflicht der Eltern, die Untersagungsmöglichkeit der Schulbehörde und eine obligatorische jährliche Prüfung an einer Pflichtschule gesichert72.

Anmerkung: Die Untersagungsmöglichkeit der Schulbehörde muss genau ausgestaltet werden. Das Vertrauen dieser Menschen in den Staat ist durch die jahrelangen Grundrechtsverletzungen und massiven, grausamen und menschenverachtenden Übergriffen durch das JA und sogar der Rolle des Bundesverfassungsgericht (*) in dieser Angelegenheit tief erschüttert und muss behutsam wiederhergestellt werden. Das Ausmaß der staatlichen Willkür war zu groß und von zu hohen Stellen, um durch eine einfache Gesetzesänderung (oder Praxisänderung) wieder hergestellt werden zu können.

(*Rolle des Bundesverfassungsgericht in der bisherigen Rechtssprechung) Ist aber nicht auch der "staatliche Erziehungsauftrag"55 als Gut von Verfassungsrang in die Waagschale zu werfen? Das BVerfG bejaht ihn56 und sieht ihn zu Recht in Art. 7 I GG verankert57. Maßgeblich für seinen verfassungsrechtlichen Zuschnitt sind dann aber auch nicht Großformeln wie "Menschenwürde", "Sozialstaatsprinzip", "Demokratie" und "staatliche Integrationsaufgabe"58, sondern die Konturen des Art. 7 I GG, der – wie gezeigt – das homeschooling gerade respektiert. Es bleibt daher für die Anwendung der Schulpflicht bei einer strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung. Bedenken begegnen in ihrem Rahmen Argumentationstopoi wie "Integration"59 und "Vermeidung von Parallelgesellschaften"60, denn Freiheitsrechte schützen auch und gerade vor staatlicher Zwangsintegration; sie gewährleisten geradezu ein Recht auf Bildung von "Parallelgesellschaften"61.)

Pädagogen, die sich des Themas angenommen haben

Auch führende Pädagogen haben sich dafür ausgesprochen:

Dieter Lenzen, Präsident der freien Universität Berlin Heimunterricht muss erlaubt sein. In einem sehr guten Artikel fasst er zusammen: "Ich frage mich, warum der Staat in Deutschland die Schulpflicht mit Zähnen und Klauen verteidigt. Die Antwort ist leider nicht schmeichelhaft: Adolf Hitler führte das Verbot des Hausunterrichts 1938 aus leicht durchschaubaren Gründen ein. Er wollte keine Bereiche entstehen lassen, die der staatlichen Kontrolle entzogen wären. Und dann? Was für Ulbricht und Honecker noch gegolten haben mag, ist für das wiedervereinte Deutschland schwer verständlich. Vor welcher Freiheit hat man Angst? Machen wir uns nichts vor: Die Zahl von Politikern, die die Bevölkerung gern bevormunden, steigt, der Kampf gegen Religionsunterricht zeigt dieses ebenso wie wiederkehrende Debatten über eine Zensur des Internets. Und: Es kommt doch wohl darauf an, was Kinder gelernt haben, aber nicht durch wen. Das sollten Eltern entscheiden dürfen. Und: Während der Schüler einer Staatsschule jährlich bis zu 10 000 Euro kostet, gibt es Homeschooling kostenfrei."

Volker Ladenthin Kriminalisierung der Eltern ist ein Skandal. In seiner Einführung erklärt er, warum sich hier so wenige Wissenschaftler mit Homeschooling befassen: "Es dauert meist ein paar Jahre, bis Wirklichkeitsphänomene auch von der Wissenschaft aufgenommen werden. Wir hatten in Nordrhein-Westfalen vor ein paar Jahren die Diskussion über das Selbstlernen in der selbstständigen Schule, und wenn Sie das konsequent zu Ende denken, dann ist die selbstständige Schule letztlich die, die Eltern selber machen. Dann zeigte sich, dass Homeschooling auch eine soziale Bewegung war, mit der wir in Zukunft rechnen müssen. Bevor sich die Positionen noch mehr verhärten, hielt ich es für sinnvoll, einmal die Argumente zur Kenntnis zu nehmen."

Er geht auch auf die aktuellen Begründungen ein: "Ja. Zum Hintergrund: Die Schulpflicht wurde ja ursprünglich deshalb eingeführt, weil die bildungsfernen Schichten ihre Kinder zu Hause behielten und sie zum Kartoffelausbuddeln und Getreideernten gebrauchten. Da hat der Staat gesagt: Dadurch schädigen Eltern ihre Kinder, weil sie nur auf kurzfristigen Vorteil bedacht sind. So führte man die Schulpflicht ein, man nahm den Eltern die Kinder weg, damit sie etwas lernen konnten. Jetzt haben wir aber ein anderes Klientel: Wir haben hochgebildete Eltern, 50 Prozent der Eltern haben eine gymnasiale Bildung. Die sagen: In der Schule lernen die Kinder zu wenig oder das Falsche. Der Staat muss quasi nicht mehr die Kinder vor den Eltern schützen, sondern er muss die Eltern unterstützen. Aber das ist bislang noch nicht richtig verstanden worden."

Abschließend sagt er: "Nein, ich halte das (aktuelle Zwangsmaßnahmen) für unangemessen. Sie können Menschen nicht mit Gewalt zur Bildung zwingen. Bildung und Gewalt schließen sich aus. Ein behutsames Vorgehen ist unbedingt notwendig, vor allem, weil es sich um bildungsambitionierte Eltern handelt. Dass diese Eltern kriminalisiert werden, ist ein Skandal."

Sehr interessante Ansätze finden sich auch bei dem Journalist Reinhard Kahl. Er hat eine ganze Reihe von Filmen über gelungene Schulen gedreht. Eine Zusammenfassung findet man hier: http://www.hamburg.de/schulreform/film/

Gruppen

In der deutschen Presse tauchen immer wieder Fälle von religiösen Gruppen auf. Der Fall ist aber um einiges komplizierter und muss nach seinen Gruppen und Untergruppen aufgespalten werden.

Neben diesen gibt es aber noch andere Gruppen:

Zwangseinlieferung eines schulunwilligen Kindes

Der Schulbesuch ist durch Zwangseinlieferung in der Schule gegen ein schulunwilliges Kind nicht durchsetzbar

(Schulverweigerung)

Kindern, die gerne in die Schule gehen, Eltern hindern aktiv oder passiv

Dieses Verfahren funktioniert hervorragend bei Kindern, die gerne in die Schule gehen, aber von den Eltern daran aktiv oder passiv gehindert werden. Das ist mir bislang 4 mal über den Weg gelaufen und wurde einmal über Polizei "Taxiservice" gelöst.

Bei den anderen drei gab es erfolgreichen finanziellen Druck vom Amt. Dem vorhergegangen sind aber Gespräche, Jugendamt, Familienhilfe etc. pp.. Ich war in keinem der Fälle Klassenlehrer und weiß daher nicht, wie das genau gelaufen ist.

Gewalt, Sexueller Missbrauch, ausbeuterische Kinderarbeit

Wenn durch den fehlenden Schulbesuch das Kindeswohl gefährdet wird, halte ich einen Entzug des Sorgerechtes und eine Fremdunterbringung für gerechtfertigt. Genau wie bei Gewalt, sexuellem Missbrauch etc. pp. Durchzusetzen mit dem selben Mittel, der Polzei.

Kindeswohlgefährdung

An die Feststellung der Kindeswohlgefährdung würde ich strenge Maßstäbe legen. Wie groß ist der Schaden durch den fehlenden Schulbesuch im Vergleich zum Schaden, der durch eine Trennung von den Eltern hervorgerufen werden wird?

Elterliche Bildungsanstrengung

Bei einer "häuslichen Bildungsanstrengung", die etwa dem Hauptschulniveau entspricht, sehe ich keinen Anlass dafür, erst recht nicht, wenn mehr gemacht wird. Wenn allerdings das Kind von der Außenwelt isoliert wird ("beschützt…."), sieht das schon wieder anders aus.

Behinderte: Hier der Fall eines behinderten Mädchens

Hochbegabte:

Sonstige:

Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht

Gleiches gilt natürlich für Verfahren nach §171 StGB.

Generelle Bedenken

In diesem Abschnitt werden generelle Bedenken geäußert, die sich damit befassen, was bei einer Wandlung der Schulpflicht (mit anhängigem Schulzwang) in eine Bildungspflicht passieren könnte.

Kind kann nicht entscheiden

Hier mit den Menschenrechte des Kindes zu argumentieren ist meines Erachtens unzulässig. Ihm wird z.B. seine Freiheit (wie ich finde zu recht) nicht im vollem Umfang anerkannt, da man noch nicht davon ausgehen kann dass er die Konsequenz seine Handlungen schon einsehen kann. Dies zu fordern wäre unmenschlich, da es sofort auch bedeuten müsste das er auch sein handeln verantworten muss.

Antwort:

  1. Menschenrecht – Menschenrechte werden jedem gewährt. Sie sind an keine Pflichten und Konsequenzen gebunden.

Als Menschenrechte werden subjektive Rechte bezeichnet, die jedem Menschen gleichermaßen zustehen sollen. Das Konzept der Menschenrechte geht davon aus, dass alle Menschen allein aufgrund ihres Menschseins[1] mit gleichen Rechten ausgestattet sein sollen und dass diese egalitär begründeten Rechte universell, unveräußerlich und unteilbar sind. Die Idee der Menschenrechte ist eng verbunden mit dem Humanismus und der im Zeitalter der Aufklärung entwickelten Idee des Naturrechts. (Quelle Wikipedia)

  1. UN-Kinderrechtskonvention Artikel 12 – Berücksichtigung des Kindeswillens
  2. schulfreie Bildung ist eine valide Alternative (Ergebnisse liegen aus allen freien Ländern vor) und die Entscheidung schulische Bildung oder schulfreie Bildung kann mit der Entscheidung Müsli oder Brot zum Frühstück gleichgesetzt werden.
  3. Lässt man dem Kind die Wahl, seine Meinung (in beide Richtungen) jederzeit zu revidieren ist dies auch kein Problem. Kommt es mit einem nicht zurecht, kann es dann problemlos in die Schule, oder auch aus der Schule.
  4. Bei der Frage schulfreie Bildung oder schulische Bildung in ganz jungen Jahren (die Schule wird ja gerade immer weiter vorverlegt) steht das Kindeswohl im Vordergrund – eine staatliche Generalentscheidung ist hier unangebracht. Siehe Gutachten Professor Reim (Allgemeine, nicht absolute Schulpflicht) weiter oben.
  5. Ab dem 6.ten Lebensjahr sollte diese Frage (außer in Fällen geistiger Minderbegabung) dem Kind überlassen werden. Kinder sollten sich so lange selbst zurückstellen dürfen.

Restsatzbildung

Es ist nun mal so das die Güte des Unterricht und der schulen auch von den Anwesenden Schüler abhängt. Es ist zu erwarten das bei viel ***schooling genau die Schüler fehlen werden die aus etwas gehobenerer Bildungsschicht kommen. Dadurch wird die "Bildung" für sie etwas besser und verschlechtert sich für alle anderen. Das würde wahrscheinlich für noch mehr soziale Ungerechtigkeit sorgen.

Nur weil manche es sich leisten können zu hause zu bleiben und auf ihre kinder aufzupassen, heißt das nicht das der rest der Gesellschaft daran leiden soll

Antwort:

  1. Kinder dürfen nicht als pädagogisches Instrumentarium verwendet werden
  2. Genau dieser Restsatz wird aktuell in der Schule übergangen, da sich die schnellen und mittleren sonst permanent langweilen würden. Der Lehrer könnte in diesem Falle nun gezielt auf die Bedürfnisse der schlechten Schüler eingehen
  3. Das aktuelle Schulsystem ist auf die Bedürfnisse der Mittel- und Oberschicht angepasst, das bedeutet die "Schlechten" geraten aktuell systematisch unters Rad
  4. Unschooling/Homeschooling steht allen Schichten offen.
    1. Besonders Schulversagern/Verweigerern wird aktuell Homeschooling oder Fernschule angeboten (z.B. Flex-Fernschule)
    2. Der Staat könnte zusammen mit den spezialisierten Vereinen ein Startpaket schnüren, dass den Einstieg in die schulfreie Bildung jedem Kind ermöglicht (z.B. Einführungsvideo, Internetanschluss, Lernspiele für die Alphabetisierung, Bibliothekskarte)
    3. Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, dass schulfreie Bildung besonders von Schichten genutzt wird, die sich keine Privatschule leisten können
  5. Aktuell drängt die Mittelschicht und Oberschicht die Kinder der Unterschicht in den Schulen an den Rand der Aufmerksamkeit (siehe Debatte um Gymnasialempfehlung bei gleicher Leistung)

Qualifikation der Eltern

Bleibt die Qualifikation der Eltern. Wollen etwa fordern das sie die selben Qualifikation vorweisen können müssen wie normale lehrbefügte? Ich wäre dafür aber es würde den Vorschlag vollkommen unpraktikabel machen…

Antwort:

  1. Die Erfahrung aus dem Ausland zeigt, dass eine Forderung nach einer gewissen Ausbildung der Eltern nicht nötig ist.
  2. Eine Einschränkung auf gewisse Bildungsränge würde die Qualifikation, die durch die Elternschaft an sich erworben wird diskriminieren.
  3. Eine Einschränkung würde bildungsferne Schichten, die überproportional von schulfreier Bildung profitieren können, ausschließen – und wäre ein Mittel der sozialen Ungleichheit.
  4. Besonders im Home-/Unschooling-Bereich ist eine starke Gemeinde und ein großer Zusammenhalt vorhanden. Eltern tauschen sich gegenseitig aus und organisieren sich in Selbsthilfegruppen
  5. Die Möglichkeit bestimmte Fächer weiterhin in der Schule zu nehmen (z.B. Mathematik, Physik ab der 8.ten Klasse) sorgt dafür, dass HS/US allen Schichten zur Verfügung steht.
  6. Unschooling im besonderen ist ein Konzept, dass sich eher auf die Befähigung des Schülers konzentriert selbst zu lernen. Die Eltern treten hier in zunehmenden Alter in den Hintergrund.

Inkompetenz der Eltern

Heutzutage sind Eltern oft inkompetent für ihre Kinder zu sorgen. Besonders bei der Zeugung ist keinerlei Kompetenz notwendig.

Antwort: Zwischen Zeugung und Einschulungstermin vergehen aktuell 9 Monate Schwangerschaft und weitere 5 Jahre Kindeserziehung. Diese ersten 6 Jahre sind für Eltern besonders anstrengend aber auch mit viel Freude verbunden. Sie prägen und formen die Eltern. Sollten sie sich nach dieser Zeit zusätzlich für eine schulfreie Bildung in der Familie entscheiden heißt es, sie haben die Verantwortung für ihr Kind übernommen. Der Staat sollte sich dem nicht in den Weg stellen, sondern dieses fördern. Erfahrungen im Ausland zeigen zusätzlich, dass durch Homeschooling und Unschooling die Eltern genauso die Freude am Lernen und der Familie finden, wie die Kinder. Dieses ist besonders für Eltern, die einen Fehlstart ins Leben hatten eine neue Chance.

Nach Aussagen von Familientherapeuten ist die Inkompetenz der Eltern von den Medien aufgebauscht. Immerhin bringt eine überforderte Mutter mit Kurzschlussreaktion mehr Leser, als 1000 Eltern, die mit ihren Kindern einmal wöchentlich in die Bibliothek gehen (Verein Lesefüchse). Noch nie wurde mit so viel Liebe, Intelligenz und Hingabe erzogen, wie heute.

Wenn der Staat Eltern für inkompetent hält, dann soll er seine Kinder selber kriegen, anstatt alle Eltern auf eine Hilfs- und Zuarbeiterposition zu degradieren (das Buch Brave New World gibt hier Tipps für den interessierten Familiengegner).

Eine solche Unterstellung ist eine große Beleidigung und eine Diffamierung. Der Staat soll die Eltern vor Gericht stellen, wenn er sie für unfähig hält, aber nicht per Dekret 14 Millionen Familien verurteilen.

Es gab schon oft Warnungen, dass je mehr sich die Schule in die Erzieherrolle drängt, diese Rolle von den Eltern vernachlässigt werden und dann auch wirklich die Erziehung der Schule übergeben wird. Eltern suchen sich in diesem Modell eine lohnendere Tätigkeit (sowohl finanziell, als auch von der gesellschaftlichen Anerkennung). Am Ende dieses Vorgangs hat man Eltern die sich nur für ihre Karriere interessieren und dem Kind Bildung durch Geld erkaufen können.

Das haben wir schon immer so gemacht

Es sind Generationen von Kindern mit dieser Schulpflicht aufgewachsen, das hat sich bewährt und sollte auch so bleiben.

Antwort: Diese Annahme ist falsch. Die absolute Schulpflicht ist in Deutschland erst seit 1938 – also etwas über 70 Jahre.

Die Aussage, dass es sich bewährt hat kann man als widerlegt betrachten:

  1. Krankenstand bei Lehrern
  2. EU verfehlt Bildungsziele – Der Rückstand ist nicht mehr aufzuholen

Schulpflicht hat Deutschland zum Exportweltmeister gemacht

Aussage: Dass das Bildungsystem der letzten Jahrzente erfolgreich war, siehst du imho schon daran, dass wir u.a. immer noch Exportweltmeister, immer noch drittgrößte Volkswirtschaft nach Japan und den USA sind. Auch dort gibt es übrigens eine allgemeine Schulpflicht.

Antwort: Die USA, ebenso wie Japan haben den Schulzwang abgeschafft längst abgeschafft. Auf der anderen Seite stimmt die Aussage soweit, dass das Schulsystem von den Fabriken abgeschaut wurde und deswegen optimal darauf abgestimmt ist Fabrikarbeiter zu schaffen. (z.B. Notensystem entstammt den Schuhfabriken Englands, starre Arbeitszeiten) Zudem verliert Deutschland nach und nach den Anschluss an die Hochtechnologie (z.B. Solarbranche wandert nach China aus).

Kreativität und Erfindungen korrelieren nicht mit Schulzwang.

Nicht alle Erfinder waren der absoluten Schulpflicht unterworfen (wobei manche trotzdem in die Schule gingen): James Watt war Homeschooler, Der Erfinder des Otto Motors war Autodidakt, André-Marie Ampère, die Humboldts ebenfalls…

Entwicklungsländer Argument

Antwort: Autoren und Entwicklungshelfer wie Ivan Illich haben gezeigt, dass die Schule besonders in Entwicklungsländern eine schlechte Alternative ist.

Erfolgreiche Entwicklungshelfer sind zu den Familien gekommen und haben den Unterricht auf den Farmen gemacht.

So romantisch es auch klingt die Kinder von der Arbeit zu befreien, so wenig schön ist das Ergebnis von verarmten Familien und Kindern, die aus der Schule nirgendwohin mehr zurück kehren können und für die nur noch eine billig bezahlte Arbeit in den Slums bleibt.

Unbenommen davon sind diejenigen, die es im Schulsystem bis nach ganz oben schaffen, dann aber ihren Nächsten fremd werden und ihnen den Rücken zukehren (Brain-Drain, Brain-Drain in Afrika) (ich glaube Anita Woolfolk, pädagogische Psychologie beschreibt den Effekt der Entfremdung und das Problem der schwarzen Familien in den USA). Hier müssen integrative Möglichkeiten gefunden werden – ich habe bei Unicef von einer Abwendung vom "Konzept Schule" gelesen, finde aber die Quelle nicht mehr)

Die Schule (als westliches Modell) diesen Ländern in unserer Form überzustülpen ist eine Form des kulturellen Imperialismuses und spricht für ein missionarisches Sendungsbewusstsein.

Ersetzung der Schulpflicht durch eine Bildungspflicht

Modell 1: Lernfortschritts-Kontrollen

HS/US ist eine weitere Möglichkeit das Recht auf Bildung für jeden Menschen durchzusetzen. In diesem Modell versuche ich auch Kindern von "unqualifizierten" Eltern das Recht auf HS/US zu ermöglichen.

HS/US wird anfangs beantragt – dies geschieht in einem persönlichen Gespräch vor Ort (also im Haus der Familie),das mitprotokolliert wird oder schriftlich mit Darlegung der Gründe. Um eventuelle Fälle des Missbrauchs, durch fundamentalistische Indoktrination, oder Volksverhetzung auszuschließen, jedoch auf der anderen Seite vor der Willkür zu schützen, wird dann ein Schlichter angerufen, der sich die näheren Umstände noch einmal genauer anschaut. Sollte auch der Schlichter zu dem Eindruck kommen, dass hier eine reelle Gefahr besteht, so wird das Recht auf HS/US aberkannt.

Um den Wissenstand festzustellen werden am Jahresende Prüfungen durch die örtliche Schulbehörde/Schule durchgeführt. Hierfür besucht ein Lehrer die Familie und macht sich ein Bild von dem Bildungsstand/Sozialverhalten des Kindes/Jugendlichen. Sollte dieser Bildungsstand altersgemäß sein, so gilt das Jahr als bestanden.

Sollte dieser Bildungsstand darunter liegen, so muss man die Probleme zusammen besprechen und ggf. eine Ursachenforschung beauftragen (z.B. Legasthenie, Dyskalkulie).

Sollten keinerlei Bemühungen festgestellt werden können, also weder Kind noch Eltern sich um die Bildung kümmern, so verlieren die Familie für dieses Kind das Recht auf HS/US. Dieses kann nach einem Jahr Schulbesuch wieder beantragt werden – dieses Mal aber mit einer engmaschigeren Kontrolle (z.B. anfangs alle 2 Wochen).

Wenn Familien über mehrere Jahre hinweg gute Arbeit leisten und die Kinder gedeihen und es ihnen sichtlich gut geht, kann man die Abstände der Kontrollen erweitern. Nach 2 Jahren guter Arbeit wird nur noch jedes 2te Jahr geprüft.

Kinder haben ein Recht darauf einzelne schulische Veranstaltungen zu besuchen, sobald sie selber/oder die Eltern Probleme in diesen Fächern erkennen. Die Beschulungspflicht des Staates wird zu keinem Zeitpunkt aufgehoben.

Das Kind ist einer wohnortnahen öffentlichen Schule zugeordnet, die für Beratung, Überprüfung und eventuelle Beschulung zuständig ist. Der Schule werden die dafür notwendigen Mittel (Lehrerstunden) zugewiesen, HS führt nicht zur Unterfrequenz. (Konkreter Grund für diese Reglung: Bei einem Kind weniger als der Richtfrequenz in einem Jahrgang werden unserer Schule 10 Lehrerstunden weniger zugewiesen. Ein HS Kind mit Anspruch auf einen Schulplatz würde dann einerseits Arbeit machen, andererseits die Resourcen der Schule verringern.) —Rolf Steinort 18:46, 15. Jul. 2009 (CEST)

Das Recht auf HS/US kann vom Kontrolleur auch nur für einzelne Fächer aberkannt werden, sollten sich bei allgemeiner guter Entwicklung einzelne Fächer schlecht entwickeln.

Die Jugendlichen können dann am Ende den Abschluss machen, auf den sie sich vorbereitet haben, und für den sie glaubwürdige Lernvorbereitungen dokumentieren können. Sie können das auch mit ihrem Kontrolleur beraten.

Modell 2 – regelmäßiger Austausch über Blogs

Die Familie hält statt der Kontrollen ihre Lernfortschritte und Aktivitäten in einer Form Blog-Tagebuch fest. Dieses wird anonym geführt, aber den Lehrern der örtlichen Schule oder den Schulbehörden wird es mitgeteilt, so dass hier eine regelmäßige Kommunikation möglich ist. Auch kann man am Computer leicht erkennen, ob das nur Copy-Paste ist (über Suchmaschine) oder eine Gefahr wie oben dargelegt besteht. Dieses liegt daran, dass Blogs sehr offen geführt werden und die Hemmschwelle gegenüber Computern sehr gering ist.

Modell 3 – Ausnahmeregelungen der Schulpflicht erweitern

Der Name Schulpflicht kann gegebenenfalls geändert werden.

Das Standardmodell bleibt das staatliche Schulwesen und der Besuch dieser Schulen. Über einen begründeten Antrag können Eltern das recht auf eine Ausnahme fordern. Dies wird von staatlicher Seite geprüft.

Kriterien sind dabei u.a.:

  • Begründung des Antrags (was ist mit “religiösen Fanatikern?”)
  • Qualifikation der Eltern zum Homeschooling (Nicht jeder mag zum Homeschooling geeignet sein). Dies muss/soll allerdings nicht an die Schulbildung der Eltern gebunden sein.
  • “Gefährdung des Kindeswohls”, angesprochen wurden: Eltern hindern Kind daran zur Schule zu gehen, Ausbeutung des Kindes/Kinderarbeit, Gewalt & Co

Wenn dem Antrag zugestimmt wird werden die Ausnahmen regelmässig (vielleicht mit steigendem Zeitabstand) auf Einhaltung der Kriterien kontrolliert. Bislang offen: Kontrolle des Lernstandes/Lernfortschrittes.

Januar 5, 2010 Posted by | Uncategorized | 1 Kommentar

Schulziele unter Schulautonomie

Prüfung der Schulziele

Wenn man den Schulen freie Hand gibt, sollte man sie auch bewerten und konkrete Ziele festsetzen. Ich versuche mal ein Set von Zielen:

  1. Wie integriert die Schule ausländische Schüler?
  2. Wie leicht haben es neu dazugekommene Schüler Fuß zu fassen?
  3. Wie geschieht die Weiterbildung des Personals?
  4. Wie wird mit Problemschülern umgegangen?
  5. Welche Mechanismen haben Schüler/Lehrer/Eltern um sich einzubringen?
  6. Wie gewährleistet die Schule einen fairen Umgang unter den Beteiligten?
  7. Wie werden Bildungsziele erreicht?
  8. Welche neuen Methoden des Lernens und Fernlernens wurden entwickelt?
  9. Wie schafft man es, dass Schüler schon während der Schulzeit effektiv ihre Bildung einsetzen können?

Dezember 30, 2009 Posted by | Politische Stellschraube, Schulautonomie | , | 1 Kommentar

Sprachhoheit unter Schulautonomie

(Verschiedene Positionen)

In einer Schulautonomie liegt es an der Schule und ihrem Konzept, wie sie ausländischen Kindern den Zugang zu Wissen am besten ermöglichen.

Im Frontalunterricht kann also das aktuelle Paradigma beibehalten werden: Landessprache ist Vorraussetzung und Schlüssel für Verständnis und Erfolg

Oder ein Frontalunterricht erst in der Muttersprache, dann in der Landessprache – oder extra Landessprachen-Unterricht.

In freieren Konzepten können Schüler gegenseitig Sprachpartnerschaften eingehen oder verschieden-sprachige Lernmaterialien genützt werden.

Dieses liegt im Ermessen der Schulkonzepte.

Art und Umfang der Landessprachkenntnisse, und die Zeitpunkte, bis zu denen sie erworben worden sein müssen, werden in den Schülerzielen definiert und von dem politischen Körper festgelegt.

Dezember 23, 2009 Posted by | Integration, Muttersprache, Schulautonomie, Vorschlag | , , | 1 Kommentar

Strukturhoheit unter Schulautonomie

Ob eine Schule 2, 4, 6, 8 oder 12 Jahre lang zusammen lernen lässt (oder gar Räume für Online-Studenten schafft, die dann gleich vor Ort Pädagogik üben können) wird in das Ermessen der einzelnen Schule und ihres Konzeptes gegeben.

Auch die damit verbundene Frage, welche Jahrgänge verbunden werden und ob überhaupt steht damit im Schulkonzept.

Dezember 19, 2009 Posted by | Schulautonomie, Schulstruktur, Vorschlag | , , | 1 Kommentar

Universität für Alle – zwei Möglichkeiten

Nachdem die Möglichkeiten von Online/Fernuniversitäten überblickt sind und die aktuelle Diskussion hier sehr gut zusammengefasst ist möchte ich zwei verschiedene politische Szenarien beschreiben.

Szenario 1:

Jeder Präsenzunterricht, der nicht unabdingbar ist und somit keine Präsenz erfordert wird aus den Universitätsgebäuden verwiesen und ins Internet gebracht. Durch die Einsparungen an Miete, Nebenkosten (resp. den Erträgen aus den Vermietungen) werden die Veranstaltungen, die Präsenz erfordern ausgebaut und zusätzlich die Ressourcen im Internet ausgebaut.

Dieses ermöglicht allen Menschen, die studieren wollen ein Studium. Dafür müssen alle auf eine reale Präsenz verzichten.

Durch den Verlust der Nähe zum Professor sinkt das Bildungsniveau zwar leicht [1], aber dafür bekommen eine Menge mehr Menschen die Möglichkeit zu studieren – und ein vielleicht nur 80%iges Bildungsniveau gegenüber dem herkömmlichen Betrieb zu erreichen [2]

Folgt man der Idee der „Schwarmintelligenz bewirkt mehr als die Intelligenz Einzelner besonders intelligenter Schwarmführer“ so bringt dieses Modell einen gesellschaftlichen Mehrwert. [3] [4] [5]

[1] Ob die Nähe zum Professor über virtuelle Vorlesungen/Hörsäle und Blogs nicht höher ist, wird hier erst einmal widersprochen

[2] Dass die Bildung durch eine Virtualisierung 20% niedriger wird, wird hier angenommen – konkrete Zahlen müssen noch gesucht werden, vielleicht verbessert eine Virtualisierung die Ergebnisse auch. Es ist also ein Worst-Case Szenario.

[3] Zusätzlich würde auch eine Virtualisierung auf dem Arbeitsmarkt besser durchgeführt werden können.

[4] Lebenslanges Lernen, das hauptsächlich Online stattfindet würde schon früher begonnen.

[5] Durch das Modell der Schwarmintelligenz in Lehre und Forschung würde auch eine Übertragung in die Arbeitswelt stattfinden können und Arbeitsplätze würden effizienter geteilt werden können.

Dieses Szenario ist eine drastische gesellschaftliche Umstrukturierung von oben, die wahrscheinlich einen langen gesellschaftlichen Diskurs vorraussetzt und außerhalb der Macht einer politischen Entscheidung einer Partei steht (dennoch im Bereich der Forderungen).

Zusätzlich werden alle die zurückgelassen, die sich nach heutigem Modell ein Anrecht auf Präsenz-Ressourcen verdient haben (i.e. Hochschulreife).

Szenario 2:

Das Modell der Universität wird auf ein Mentorenkonzept ausgerichtet. Man teilt die Studenten (zur Erläuterung) in 4 Schichten: Neulinge, Fortgeschrittene, Verdiente, Professoren.

Jede dieser Schichten, darf bei der darüberliegenden Gruppe lernen. Die darüberliegende Gruppe sind deren Mentoren. Je mehr und besser beide Partner in den daraus entstehenden Lernbeziehungen lernen, desto schneller werden sie befördert.

Je mehr Schichten man vorsieht, desto besser wird der Mentee-Mentor-Schlüssel (also die Anzahl von Lernenden, die ein Mentor betreut).

Auf der anderen Seite verringert sich durch mehr Schichten der Abstand von Mentee und Mentor. Hier sind die Vor- und Nachteile noch zu untersuchen.

Dieses Szenario wäre einfach in der aktuellen Politik zu verankern:

  1. Neulinge – Alle ohne Hochschulreife
  2. Fortgeschrittene – Hochschulreife
  3. Verdiente – Bachelor
  4. Professoren

Dieser Ansatz würde kombiniert mit „Lernressourcen im Internet für jeden verfügbar“ einen gleichberechtigten Hochschulzugang für jeden ermöglichen.

Vorgedanken:

Das besondere an Universitäten (neben dem Fakt, dass der Abschluss heutzutage für ein Leben im Wohlstand die Grundvorraussetzung ist) ist die Nähe an Forschern, das Erlernen von kreativem Denken usw (siehe „Too many people go to university“).

Die Nähe zu guten Forschern geht im gleichen Schritt verloren, in dem mehr Leute zur Universität gehen.

Der Vorsprung an Gesundheit, Glück und Lebenserwartung durch eine höhere Ausbildung (Universität) kann nicht zu hoch eingeschätzt werden. Diese Faktoren können ethisch niemandem vertretbar verweigert werden.

Dezember 15, 2009 Posted by | Universitätszugang, Vorschlag | | 1 Kommentar

Prüfungen Status Quo

Gruppengröße

http://www.wissenschaft.de/wissenschaft/news/308722

Studie zeigt: Der Erfolg hängt auch von der Teilnehmeranzahl ab

Je mehr Prüflinge an einer Prüfung teilnehmen, desto schlechter

schneiden sie ab. Zu diesem Schluss kommt ein

israelisch-amerikanisches Forscherteam. In mehreren Untersuchungen

schnitten die Probanden erheblich besser ab, wenn sie die Tests in

kleinen Gruppen absolvierten. Die Gruppengröße beeinflusste die

Ergebnisse selbst dann, wenn sich die Testpersonen nicht in

unmittelbarem Wettbewerb miteinander befanden, berichten die

Wissenschaftler um Avishalom Tor von der University of Haifa und

Stephen Garcia von der University of Michigan in Ann Arbor. In ihren

Ergebnissen sehen die Forscher einmal mehr bestätigt, dass kleinere

Klassen an Schulen immense Vorteile haben, berichtet die Universität

Haifa.

Konkurrenzdruck

Durch relative Benotung

Ich weiß z.B. das an Unis Praktika von Studenten sabotiert werden, oder
aus Bib-Büchern Seiten rausgerissen werden, damit Kommolitonen
schlechter abschneiden, da in den Fachbereichen, wo das vorkommt eben im
Vergleich zu den Anderen benotet wird.

Fischteicheffekt

(Wikipedia: )

Der Fischteicheffekt (vom engl. big-fish-little-pond-effect (BFLPE), früher auch Bezugsgruppeneffekt) beschreibt in der Pädagogik das Phänomen, dass Schüler durch leistungsschwächere Mitschüler in ihrer Klasse eine stärkere Lernmotivation besitzen, da ihre Leistungen dort öfter auffallen, besonders honoriert werden und sie bestrebt sind, ihren Vorsprung zu halten. Das gilt besonders für Schüler, deren Selbstbewusstsein nicht besonders stark ausgeprägt ist. Auf Anraten von Psychologen schicken manche Eltern ihre Kinder gezielt auf Schulen, die im Ruf eines mäßigen Leistungsniveaus stehen.

Dem entgegen steht der Reflected-Glory-Effect (auch Assimilationseffekt), der den besonderen Ansporn eines Schülers an einer Schule mit bekannt hohem Leistungsniveau beschreibt.

Der Fischteicheffekt ist eine Addition der beiden Effekte „negativer Kontrasteffekt“ und „positiver (aber kleinerer) Assimilationseffekt“, wodurch insgesamt ein negativer Zusammenhang des mittleren Leistungsniveaus der Bezugsgruppe mit dem Selbstkonzept eines Schülers entsteht.

Pygmalion-Effekt

Als Rosenthal-Effekt oder Pygmalion-Effekt (nach der mythologischen Figur Pygmalion) wird in der Sozialpsychologie das Resultat eines Versuchsleiter-Versuchspersonen-Verhältnisses bezeichnet, insbesondere des Lehrer-Schüler-Verhältnisses; man spricht hierbei auch vom Versuchsleiter(erwartungs)effekt oder Versuchsleiter-Artefakt. Dem Effekt nach sollen sich positive Erwartungen, Einstellungen, Überzeugungen sowie positive Stereotype des Versuchsleiters nach Art der „selbsterfüllenden Prophezeiung“ auswirken. In den klassischen Experimenten wurde der Effekt positiver Erwartungen auf die Leistungen bei IQ-Tests untersucht. Hans Jürgen Eysenck hat die Methoden Rosenthals kritisiert und angezweifelt, dass der Effekt wirklich existiert.[1]

Beispiel für den Effekt: Hat ein Lehrer bereits eine (vorweggenommene) positive Einschätzung der Schüler (etwa „der Schüler ist hochbegabt“), so wird sich diese Ansicht im späteren Verlauf auch bestätigen. Dieses wird dadurch ermöglicht, dass der Lehrer seine Erwartungen in subtiler Weise den Schülern übermittelt, z. B. durch persönliche Zuwendung, die Wartezeit auf eine Schülerantwort, durch Häufigkeit und Stärke von Lob oder Tadel oder durch hohe Leistungsanforderungen. Es handelt sich keinesfalls um eine absichtliche Handlung, sondern ist vielmehr unbewusst.

Korrumpierungseffekt

Der Korrumpierungseffekt (auch Selbst-Korrumpierung) bezeichnet die Verdrängung von primärer Motivation (Intrinsische Motivation) durch sekundäre (extrinsische) Motivation. Man spricht oft auch vom Verdrängungseffekt, wobei die Verdrängung eines Motivs durch ein anderes gemeint ist. Im Englischen ist der Effekt als Overjustification-Effect (etwa: Überrechtfertigungseffekt) bekannt.

Dezember 8, 2009 Posted by | Leistungsnachweis, Status Quo, Trennung von Prüfung und Bildung | , | Hinterlasse einen Kommentar